Datenschutz

1. Art und Zweck der Datenverarbeitung
Die Hebamme erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Hebammentätigkeit
personenbezogene Daten der Patientin sowie der in die Betreuung involvierten
(ungeborenen/geborenen) Kinder. Dabei handelt es sich neben Angaben zu Ihrer
Person und den relevanten Sozialdaten (Name, Kontaktdaten, Versichertendaten, etc.)
auch um die für die Betreuung relevanten Gesundheitsdaten. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1
Nr. 1 lit. b BDSG nF (Versorgung im Gesundheitsbereich) oder – sofern Ihre
ausdrückliche Einwilligung erforderlich sein sollte – Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
Für die Durchführung der Abrechnung kann die Hebamme eine externe
Abrechnungsstelle in Anspruch nehmen. In diesem Fall übermittelt sie die
abrechnungsrelevanten Patientendaten an die Abrechnungsstelle. Rechtsgrundlage
hierfür ist bei Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern §§ 301a, 302 SGB V.
Bei privat Krankenversicherten oder im Falle der Inanspruchnahme von nicht seitens
der GKV erstattungsfähigen Leistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der
Patientin.


2. Empfänger Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies zur
Durchführung des Behandlungsvertrages (insb. Vertretung), zur Klärung von
medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und
zur Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich ist und die Patientin der
Weitergabe einwilligt oder eine rechtliche Grundlage diese gestattet.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind insbesondere
Abrechnungsdienstleister, gesetzliche Kostenträger, Labore und ggf. Ärzt*innen.
Im Ausnahmefall ist die Hebamme gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbezogenen
Daten weiteren Empfängern zu übermitteln, wie etwa bei der Mitteilung an Behörden
zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten.
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3. Dauer der Speicherung Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur so lange verarbeitet und
gespeichert, wie dies für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten
erforderlich ist. Nach der Rechnungsstellung müssen die entsprechenden Nachweise
aufgrund der steuerrechtlichen Regelungen (§ 14b UStG) zehn Jahre aufbewahrt
werden. Zusätzlich besteht im Rahmen der Hebammenberufsordnung die
Verpflichtung, eine Dokumentation Ihrer Betreuung für 10 Jahre aufzubewahren.
Darüber hinaus ist die Hebamme aufgrund der Regelung in § 199 Abs. 2 BGB dazu
berechtigt, Dokumentationsunterlagen bis zu 30 Jahre aufzubewahren.


4. Ihre Datenschutzrechte
Sie haben gegenüber der Hebamme das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person
gespeicherten personenbezogenen Daten, auf Übermittlung der Sie betreffenden
Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung sowie auf Einschränkung der
Verarbeitung. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
können jedoch ggfs. gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die
Hebamme personenbezogene Daten zur Wahrung berechtigter Interessen
verarbeitet, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, sofern sich nach Ihrer
Auffassung aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die der Verarbeitung
entgegenstehen.
Hierüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde für den
Datenschutz zu
beschweren.

Eine Übersicht der zuständigen Datenschutzbehörden finden Sie unter:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.htmlren.